Honorarvereinbarung

Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir im Wesentlichen drei Varianten von Honorarvereinbarungen an. Pauschalhonorare, Abrechnung nach Stundensätzen oder zusätzliche Gebühren für besonderen Aufwand,wie z.B. eine umfangreiche Beweisaufnahme.

Ähnlich wie unsere Mandanten arbeiten wir auf einem hohen Leistungsniveau. Sofern es also um Beratungen bzw. die Vertragsgestaltung geht, ist eine Vergütung nach dem jeweils erforderlichen Zeitaufwand fair. Unser Stundensatz beträgt € 300,- zzgl. USt.

Das Pauschalhonorar hat den großen Vorteil, dass für alle Seiten Klarheit besteht, welche Kosten im Raume sind. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars setzt jedoch zwingend voraus, dass es realistisch abschätzbar ist, welcher Aufwand mit dem Mandat verbunden ist.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist eine gesonderte Gebühr für eine durchgeführte Beweisaufnahme nicht vorgesehen. Gerade in Arzthaftungsprozessen bzw. anderen Verfahren mit der Beteiligung von Gutachtern liegt jedoch hier das größte Arbeitspensum und die größte Gefahrenquelle. Unsere diesbezüglichen Vereinbarungen sehen eine 2,0 Gebühr für eine durchgeführte Beweisaufnahme vor.

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