Gesetzliche Gebühren

Sofern zwischen uns nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, gilt für die Abrechnung der Arbeit des Anwaltes gegenüber seinem Mandanten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Für weitere Informationen empfehlen wir die Lektüren der Merkblätter der Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Homepage www.brak.de zum Thema Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren und Anwaltsvergütung. In dem hochspezialisierten Bereich des Medizinrechts bietet das RVG jedoch angesichts des erforderlichen Einsatzes keine dem Aufwand angemessene Vergütung.

Dies hängt hauptsächlich mit dem so genannten Gegenstandswert (nur das geldwerte Interesse) zusammen. Aus diesem Grunde werden wir ihnen vor der Mandatierung den Abschluss einer Honorarvereinbarung nahe legen, um für beide Seiten mehr Transparenz zu gewährleisten.

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